05.06.05  Urnengang vom 05. Juni 2005
 
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Bern

Kanton Bern

Spitalversorgungsgesetz
Stichfrage: Volksvorschlag

Das Gesetz über die Spitalversorgung stammt von 1973 und ist veraltet. Das neue Gesetz ist zeitgemäss, lässt Spielraum für Neues, ohne aber das Spitalwesen völlig umzukrempeln. In vielen strittigen Fragen konnte sich der Grosse Rat über die Parteigrenzen hinweg zu Kompromissen durchringen. So würde bei einer Annahme der Vorlage die finanzielle Verantwortung künftig alleine beim Kanton und nicht mehr bei den Gemeinden liegen, diese würden damit entlastet. Zu keinem Kompromiss bereit war die bürgerliche Ratsmehrheit bei den Arbeitsbedingungen. Weil von Gewerkschaften und Personalverbänden das Referendum ergriffen wurde, kann hierzu an der Urne Stellung genommen werden. Der Volksvorschlag verlangt, dass die Angestellten im Spital- und Pflegewesen einem Gesamtarbeitsvertrag unterstellt sind. Das ist zwar bereits heute der Fall, mit der Zustimmung zum Volksvorschlag wird garantiert, dass dies auch in Zukunft so bleibt.




Stadt Bern

Neugestaltung Bahnhofplatz
Variante I

Während an den Rändern der Stadt Bern mit architektonischem Weitblick Grossprojekte geplant und zum Teil bald realisiert werden (Zentrum Paul Klee, Westside), herrscht im Stadtzentrum weiterhin ästhetisches Ödland. Mit der Neugestaltung des Bahnhofplatzes soll auch an zentraler Lage etwas gehen. Beiden Varianten gemeinsam ist die neue Verkehrsführung im Bereich Hauptbahnhof/Burgerspital. Der Verkehr würde neu erst parallel entlang der Bahnhof-Südfront und denn parallel vor dem Burgerspital - durchgeleitet. Dadurch entsteht eine wesentlich grössere zusammenhängende verkehrsfreie Fläche.

Zentraler Unterschied der beiden Vorlagen ist die Überdachung des Bahnhofplatzes. Während Variante I einen einzigen grossen Baldachin vorsieht, sollen gemäss Variante II mehrere kleine Einzeldächer den wartenden ÖV-BenutzerInnen und PassantInnen als Unterstand dienen.
Da der Baldachin gegenüber der Einzeldachlösung nur um vier Millionen Franken teurer ist (57 gegenüber 61 Mio. Fr.), kann diesen Mehrkosten problemlos zugestimmt werden, zumal der am stärksten frequentierte Platz der Stadt damit ein angemessenes und würdiges Äusseres erhalten würde.


Zonenplan Schermenareal - Waldau

Es geht um eine technische Planungsvorlage: Südlich des Schermenwalds an der Gemeindegrenze zu Ittigen/Ostermundigen sollen die Nutzungszonen und Bauklassen so geändert werden, dass eine Industrie- und Gewerbezone entstehen kann. Der Verlust von Familiengärten auf diesem Areal soll mit entsprechenden Einzonungen an anderer Stelle in der Stadt Bern kompensiert werden. (siehe nächste Vorlage)


Nutzungszonenplan Hintere Engehalde - Thormannmätteli - Löchligut

Weil auf dem Schermenareal die Familiengärten gewerblicher Nutzung weichen sollen (siehe Vorlage oben), hat die Stadt drei Gelände als Ersatzstandorte vorgesehen. Zwei davon werden bereits heute für Familiengärten genutzt. Gegen diese Vorlage gab es keinen nennenswerten Widerstand.