Urnengang vom:

24.September 06

Bund

Das neue Ausländer- und das Asylgesetz sind von Blocher geprägt und zielen vor allem auf Missbrauchsbekämpfung. Sie brächten massive Verschärfungen und stehen gegen die humanitäre Tradition der Schweiz.

NEIN
Bundesgesetz über Ausländer

Das Ausländergesetz von 1931 soll erneuert werden. Für EU und Efta gilt Personenfreizügigkeit, das neue Gesetz ist für Ausländer aus anderen Staaten. Dabei gilt: Nur gut qualifizierte Spezialisten sollen hier leben können. Voraussetzung ist, dass sich niemand aus der Schweiz oder der EU finden lässt. Integration soll gefördert und verlangt werden. Das Gesetz bringt Verbesserungen in Sachen Bildung, Familiennachzug und Bewilligungen. Stossend ist, dass die Fremdenpolizei zu grossen Spielraum erhält. Ausserdem ist für Ausländer, die nicht ausreisen, Haft bis 24 Monate vorgesehen. Schon 15jährige können ein ganzes Jahr lang eingesperrt werden. Dabei können Asylsuchende zuweilen gar nicht ausreisen, weil sich keine Papiere beschaffen lassen. Ausserdem verweisen Kritiker auf die hohen Haftkosten. Und: Neu gibt es Bestimmungen, die die Sans-papier-Bewegung kriminalisieren.

NEIN
Asylgesetz

Das Asylgesetz ist geprägt von Misstrauen und trägt Blochers Handschrift. Asylsuchende, die nicht innert 48 Stunden Ausweise beschaffen können, werden zum Verfahren nicht zugelassen. Ausser sie können glaubhaft darlegen, warum sie keine Papiere haben. Abgewiesene Asylbewerber - egal ob Schwangere oder Kinder - erhalten nur noch Nothilfe (ein Schlafplatz und Nahrung). Nach einem ersten negativen Entscheid können Behörden mit dem Herkunftsstaat Kontakt aufnehmen, was in der Praxis zu Repression gegen die Familie eines Geflüchteten führen kann. Bis zu zwei Jahren sollen abgewiesene Asylbewerber inhaftiert werden, um sie zur Ausreise zu bewegen. Kritiker verweisen auf die hohen Kosten der Haft und auf eine Studie der parlamentarischen Verwaltungskontrolle: Wer nach 30 Tagen Haft noch nicht gehe, der würde auch nicht gehen, wenn er länger inhaftiert werde.

Für die beiden Gesetze sind SVP, FDP und CVP, dagegen die Linke, ein bürgerliches Komitee, Kirchen, Hilfswerke sowie Städte wie Zürich, weil sie höhere Kosten fürchten.

Bürgerliche Gegner:
www.asylabstimmung.ch

Linke Gegner:
www.khs-csh.ch
www.doppelreferendum.ch

Medien:
www.tages-anzeiger.ch
www.espace.ch
www.sf.tv

Die Gesetze im Detail:
www.ejpd.admin.ch

INFO
Volksinitiative "Nationalbankgewinne für die AHV"
(Kosa-Initiative)

Von den Gewinnen der Nationalbank gehen heute zwei Drittel an die Kantone, ein Drittel an den Bund. Die Initiative will, dass eine Milliarde an die Kantone geht und der Rest in die AHV. Der Bund ginge leer aus.

Problematisch ist, dass die AHV-Finanzierung einfach über eine Umverteilungsaktion gesichert werden soll. Das Geld fehlt dann einfach anderswo. Und in der Schweiz stehen die Alten sehr viel besser da als junge Familien. Und zu Recht sagen die Gegner: Die Unabhängigkeit der Nationalbank ist bedroht, falls bei der AHV Geld fehlt. Für die Initiative spricht, dass das Geld dann nicht einfach durch Steuergeschenke und andere Sonderinteressen vergeudet wird.

Ja stimmt, wer findet, es brauche Geld vor allem für Soziales.
Nein stimmt, wem eine unabhängige Nationalbank ein Anliegen ist.
Ja sagen SP und Grüne; Nein sagen CVP, FDP und SVP.

Kosa Ja:
www.sichere-ahv.ch

Kosa Nein:
www.kosa-nein.ch

Nationalbank Nein:
www.snb.ch

Presse:
www.tages-anzeiger.ch

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