Wahl- und Abstimmungsinformationen

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Urnengang vom:

28.November 10

Bund

Ausschaffungsinitiative

Die SVP-Initiative verlangt: Ausländer, die verurteilt werden wegen bestimmter schwerer Delikte, sowie wegen Raub, Einbruch, Betrug von Sozialversicherungen und Drogenhandel sind zwingend auszuweisen. Dabei darf die Verhältnismässigkeit des Einzelfalls nicht berücksichtigt werden. Das führt zum Rauswurf wegen Bagatellen: Ein hier geborener und bestens integrierter Ausländer, der ein bisschen Gras weiter verkauft, fliegt ebenso, wie eine Ausländerin, die Arbeitslosengeld erhält und noch ein paar Stunden schwarz putzt. Die Initiative verstösst gegen die Menschenrechtskonvention und gegen die bilateralen Verträge mit der EU.

Gegenvorschlag

Bürgerliche Parteien und Teile der SP präsentieren einen Gegenvorschlag, der rechtsstaatlichen Prinzipien genügt. Das Kriterium ist die Schwere der Strafe, weshalb mehr Delikte erfasst werden. Neben schweren Sozialhilfemissbrauch kommt ausdrücklich Wirtschaftsbetrug hinzu. Die Verhältnismässigkeit muss gewahrt werden, Bagatellfälle fallen weg. Ausserdem verpflichtet der Gegenvorschlag die Kantone zu Integrationsmassnahmen.

Den Gegenvorschlag befürworten Bürgerliche und Teile der Linken. Dagegen sind – neben der SVP - die Grünen und Teile der SP. Sie lehnen eine doppelte Bestrafung ab, weil damit die Gleichheit verletzt wird. Und veweisen darauf, dass seit 2008 schon verstärkt ausgewiesen werden kann und wird.

Stichfrage: Gegenvorschlag

Obwohl die SVP-Initiative keinerlei Einfluss auf Kriminaltouristen oder die Ausweisung von Rasern hat, ist sie populär und dürfte angenommen werden. Der einzige Weg, sie noch zu verhindern ist somit die Annahme des Gegenvorschlags. Vernünftig ist deshalb: Ein Ja zum Gegenvorschlag. Und wenn man das nicht über sich bringt: Unbedingt ein Kreuz für den Gegenvorschlag in der Stichfrage.

Ausweisung heute

Ja zum Gegenvorschlag

Steuergerechtigkeitsinitiative

Die SP will verhindern, dass die Reichsten immer weniger Steuern bezahlen, weil sich die Gemeinden in tiefen Steuern für Reiche unterbieten. Konkret: Alleinstehende ohne Kinder, die mehr als 300‘000 Franken brutto verdienen, zahlen mindestens 22 Prozent. Bei mehr als zwei Millionen Vermögen fallen mindestens 5 Promille bzw. 10‘000 Franken an. Die Bürgerlichen geisseln den Eingriff in die Kantonsautonomie. Und behaupten: Der Mittelstand müsse mehr zahlen, weil die Reichen wegziehen oder alle Steuersätze nach oben angepasst würden. Das sticht nicht, weil die Schweizer Steuern auch dann noch relativ tief sind, und Sprünge bei den Steuersätzen gibt es schon heute. Die Schere zwischen arm und reich gefährdet den Sozialkitt, und es ist nicht einzusehen, warum Boni-Ritter und Multimillionäre nicht ebenso zum Gemeinwesen beitragen sollen wie der Rest.