25.09.05  Urnengang vom 25. September 2005
 
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Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens

Die EU ist unser wichtigster Handelspartner. Weil wir nicht dazu gehören, ist das Verhältnis Schweiz-EU durch bilaterale Verträge geregelt. Darin steht auch: Schweizer dürfen in EU-Staaten arbeiten, EU-Bürger dürfen in der Schweiz arbeiten. Weil sich die EU vergrössert hat, müssen die Verträge auf die neuen EU-Mitglieder wie Tschechien oder Polen ausgeweitet werden. Für die Vorlage sind Gewerkschaften und die Wirtschaftsverbände, dafür sind linke und bürgerliche Parteien. Dagegen sind die SVP und Grüppchen von ganz rechts aussen.

Die Personenfreizügigkeit gibt Schweizern die Chance, auch im Osten arbeiten zu können. Schweizer Unternehmer können weiterhin auf Basis der bilateralen Verträge im Osten geschäften. Und im Inland profitiert die Wirtschaft von Arbeitskräften in personell unterdotierten Bereichen, etwa in der Gastronomie oder bei gesuchten Spezialisten. Bis 2011 gilt der Inländervorrang: EU-Bürger dürfen nur angestellt werden, wenn sich keine Schweizer finden. Damit keine Billigarbeiter Schweizer ersetzen und die Löhne drücken, haben die Gewerkschaften flankierende Massnahmen wie Mindestlöhne und Kontrollen durchgesetzt.

Mehr Infos unter:
NZZ Online Dossier
Tages-Anzeiger Online Dossier
Komitee Schweizer Wirtschaft für die Bilateralen
Jugendkommitee für ein Ja zur Personenfreizügigkeit
Dossier der Unia zur Personenfreizügigkeit
 
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