Wahl- und Abstimmungsinformationen

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Urnengang vom:

17.Mai 09

Bern

Stadt Bern

Nutzung ehemaliges Progymnasium („Progr“)

Variante „Doppelpunkt“

Variante „Künstlerinitiative“

Stichfrage Variante B (Künstlerinitiative) ankreuzen

Soll das ehemalige Progymnasium („Progr“) weiterhin ein Kulturzentrum bleiben oder entsteht im dort ein Gesundheitszentrum mit einem Restanteil kultureller Nutzung? Die Antwort muss hier klar und deutlich lauten: Die Stadt Bern braucht den Progr als Kulturzentrum, wenn sie nicht wieder in den Provinzmief zurückverfallen will. Was in den letzten Jahren im Rahmen der provisorischen Nutzung entstanden ist, lässt sich aus dem Berner Stadtleben nicht mehr wegdenken und stellt eine grosse Bereicherung für das lokale Kunst- und Kulturschaffen dar.

Zonenplan Bern-West

Am Westrand der Gemeinde Bern, rund um die Weiler Riedern, Riedbach, Matzenried und Niederbottigen, soll ein neuer Zonenplan die Grundlage für eine zeitgemässe Nutzung und Bewirtschaftung ermöglichen. Neben Zonen für Landwirtschaft sind auch solche für Wohnen, Freizeit und Sport vorgesehen.

Reform des parlamentarischen Kommissionswesens

Die bisherige Budget- und Aufsichtskommission des Stadtrats soll sich künftig voll auf die Aufsicht über die städtische Verwaltung und Betriebe konzentrieren. Für die Budgetkontrolle würde neu eine sogenannte Finanzdelegation zuständig, die sich aus Mitgliedern der drei ständigen Sachkommissionen zusammensetzt.


Bern-Mittelland

Einführung Regionalkonferenz

Mit der Regionalkonferenz bündeln hundert Gemeinden in der Region Bern-Mittelland ihre bisherigen Aktivitäten zur Regionalentwicklung. So verschwinden etwa die bisherigen Verkehrs- und Kulturkonferenzen und gehen im neuen Gremium auf. Diese Konzentration ist ein sinnvoller Schritt, um Ressourcen zu bündeln und so eine kohärente Regionalpolitik zu ermöglichen.

Wahl Regierungsstatthalter Bern-Mittelland

Die Regierungsstatthalter sind im Kanton Bern der verlängerte Arm des Regierungsrats in den Amtsbezirken. Zuständig sind die Statthalter für die Aufsicht über die Verwaltung, sei entscheiden über Beschwerden gegen Gemeinden und verfügt Straf- und Vollzugsmassnahmen.

Zur Wahl stellen sich: