Urnengang vom:
27.November 16
Keine neuen Atomkraftwerke und eine Lebensdauer von maximal 45 Jahren für die bestehenden, das soll den Atomausstieg sichern. Dazu kommt die Förderung erneuerbarer Energien. Konkret bedeutet dies: Beznau I und II sowie Mühleberg, würden nächstes Jahr abgeschaltet, Gösgen 2024 und Leibstadt 2029. Die bürgerlichen Gegner argumentieren, dass man dann dreckigen Kohlestrom importieren müsste. Und dass die AKW-Betreiber hohe Entschädigungsforderungen stellen werden. Die Initianten halten dagegen, dass auch andernorts die Energiewende in Gang sei, und dass die Schweiz Strom aus Wasserkraft exportiere. Und: Weil AKWs hoch defiziär sind, seien keine Entschädigungen möglich.