Wahl- und Abstimmungsinformationen

Votez pour vous - Informationen zu Wahlen und Abstimmungen.

Urnengang vom:

27.November 16

Ausland

Wie man als Auslandschweizer abstimmt und wählt

Liebe Auslandschweizerin, lieber Auslandschweizer

Die Probleme der Schweiz sehen aus der Ferne oft etwas drollig aus. Trotzdem geht es immer wieder um grundsätzliche Fragen, geht es darum, in welche Richtung das Land sich bewegt. Insbesondere, seit Blocher das Land weg vom Konsens und hin zu einer gehässigen Polarisierung getrieben hat. Die grossen Weichenstellungen haben auch auf Auslandschweizer Einfluss. Etwa die Frage, ob die Personenfreizügigkeit mit der EU bleibt, und ob man als Schweizer weiterhin problemlos in EU Ländern arbeiten oder studieren kann.

Deshalb ist es wichtig, auch aus dem Ausland abzustimmen. Wie das geht, verraten Konsulat oder Botschaft vor Ort sowie das Interview weiter unten.

Wir von votez.ch liefern jeweils Informationen zu den eidgenössischen Abstimmungen sowie zu Basel, Bern und Zürich.

Achtung: Fristen nicht verpassen!


Was der Pressesprecher des EDA Georg Farago auf unsere Fragen antwortete:

Bis wann müssen Auslandschweizer sich bei einer CH-Vertretung melden, wenn sie noch an der SR/NR-Wahl teilnehmen wollen?

Laut der Verordnung über die politischen Rechte der Auslandschweizer melden Auslandschweizer, die ihre politischen Rechte ausüben wollen, dies entweder schriftlich oder durch persönliche Vorsprache der schweizerischen Vertretung, bei der sie immatrikuliert sind. Die Schweizer Vertretung leitet die Anmeldung an die Stimmgemeinde weiter. Die Stimmgemeinden stellen den Stimmberechtigten, die aus der Schweiz oder aus einem Konsularkreis wegziehen, das Stimmmaterial an die neue Wohnadresse zu, falls die Meldung des Umzuges mindestens 6 Wochen vor dem Urnengang bei ihnen eingetroffen ist. Damit die rechtzeitige Zustellung des Stimmmaterials gewährleistet werden kann, ist demnach eine Anmeldung bei der zuständigen Vertretung 8 Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungstermin notwendig.

Bis wann müssen die ausgefüllten Couverts wo sein?

Für die briefliche Stimmabgabe sind die Bestimmungen der Kantone massgebend. Für die Auslandschweizer gelten dieselben Fristen wie für die Schweizer Stimmberechtigten aus dem Inland.

Werden in Ländern mit schlechter Post die Stimmen auf der Schweizer Botschaft gezählt? Oder werden sie per diplomatische Spedition in die Schweiz gebracht?

Die Auslandschweizer können brieflich abstimmen, müssen das Stimmcouvert aber direkt der Stimmgemeinde zustellen. In gewissen Kantonen können die Auslandschweizer auch elektronisch ihre Stimme abgeben. Es ist jedoch nicht möglich, die Stimme einer schweizerischen Vertretung abzugeben.

Gibt es Länder, wo Auslandschweizer de facto nicht abstimmen können, weil es zu kompliziert ist (Post etc.)?

Die Stimmgemeinden stellen das Stimmmaterial per Luftpost zu, um eine rechtzeitige Auslieferung sicherzustellen. Im kontinentaleuropäischen Raum kann das Stimmmaterial auf dem Landpostweg zugestellt werden, wenn dadurch die rechtzeitige Stimmabgabe nicht gefährdet wird. Trotzdem kann es in abgelegenen Region in gewissen Ländern zu Verspätungen bei der Postzustellung kommen. Die Ausführungsbestimmungen zum neuen Auslandschweizergesetz, das noch dieses Jahr in Kraft treten soll, sehen vor, dass die Stimmgemeinden das Stimmmaterial den Auslandschweizern eine Woche vor dem offiziellen Versand in der Schweiz zustellen können. Damit soll eine möglichst flächendeckende und rechtzeitige Zustellung gesichert werden. Indessen kann der Auslandschweizer keine Rechtsansprüche ableiten, falls das Stimmmaterial trotzdem zu spät eintrifft.