Basel-Stadt

Totalrevision des kantonalen Übertretungsstrafgesetzes

Mit dem neuen kantonalen Strafgesetz, das im Grossen Rat eine klare Mehrheit fand, kommen Anpassungen, die nicht alle mögen. Neu ist Lautsprechereinsatz auf Allmend bis 22 Uhr ohne Bewilligung erlaubt, darf aber nicht überborden. Die Nachtruhe gilt künftig ab 23 Uhr. Manche Anwohner befürchten Ruhestörungen und haben deswegen das Referendum ergriffen. Auch das Bettelverbot fällt weg, es gilt in Zukunft nur noch für „bandenmässiges Betteln“. Das neue Gesetz ist zeitgemäss, wirtschaftsfreundlich und entspricht den aktuellen Lebensgewohnheiten. Grüne, SP, FDP, LDP, GLP, EVP, Kulturstadt Jetzt sowie Wirte- und Gewerbeverband empfehlen ein Ja. SVP und CVP sagen Nein.

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