INFO – 3 Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs

Wer eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus kauft, erbt oder besitzt, kann nur dort einziehen, wenn die Kündigung wegen Eigenbedarfs dringend ist. Die Hürde ist hoch und es kann komplizierte Verfahren nach sich ziehen, so dass es Jahre dauert, bis jemand in seine eigene Wohnung einziehen kann. Neu soll eine Kündigung wegen Eigenbedarfs etwas einfacher werden. Die Linke sieht darin ein Vehikel, um mittels fingiertem Eigenbedarf Mieterinnen rauszuwerfen und die Mieten zu erhöhen. Allerdings bestehen auch bei der neuen Regelung einige Hürden. Und bei der Vorlage geht es einzig um private Besitzer, die glaubhaft machen können, dass sie selbst in ihr Eigentum einziehen wollen.

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