JA: Kanton Bern – Einführung dringliche Gesetzgebung (Änderung der Kantonsverfassung)

Seit Corona ist klar: Im Unterschied zu anderen Kantonen dauert es im Kanton Bern (zu) lange, bis ein Gesetz in Kraft treten kann. Auch wenn es eigentlich keinen Aufschub duldet. Deshalb soll die Verfassung neu die «dringliche Gesetzgebung» ermöglichen: Ein so verabschiedetes Gesetz soll seine Wirkung entfalten, sobald es das Kantonsparlament beschlossen hat – ohne ein allfälliges Referendum abzuwarten.

Um Missbräuchen vorzubeugen, setzt die Verfassung zwei Hürden. Erstens müssen einem solch «dringlichen» Gesetz zwei Drittel der Parlamentsmitglieder zustimmen. Und zweitens wird es innert sechs Monaten obligatorisch dem Stimmvolk vorgelegt (bei einem Nein wird das Gesetz wieder aufgehoben).

Gegen diese Verfassungsänderung hat kaum jemand etwas einzuwenden: Das Kantonsparlament befürwortete sie mit 148 zu 0 Stimmen, ohne dass irgendwelche Kritik laut wurde. Dem schliessen wir uns an, denn die Hürden gegen einen Missbrauch der dringlichen Gesetzgebung sind hoch genug.

Artikel im «Bund»