votez.ch und das Anti-Spam-Gesetz

votez.ch fällt nicht unters sogenannte «Spam-Verbot». Dafür gibt es drei Gründe.

Erstens stützt sich das «Spam-Verbot» auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Dieses richtet sich gegen unerwünschte Aktivitäten im kommerziellen Bereich. Votez.ch aber ist kostenlos, wird in Freiwilligenarbeit hergestellt, hat keinerlei kommerzielle Ziele und fällt damit nicht in den Zuständigkeitsbereich des UWG.

Zweitens: Politwerbung wird trotz Anti-Werbeklebern in die Briefkästen geworfen. Sogar wenn man extra einen Anti-SVP-Webung-Kleber anbringt, ist die SVP-Werbung gedeckt durch den Grundsatz, dass politische Information und Polit-Werbung selbst gegen den Willen von Empfängern zugelassen ist. Bundesrat Leuenberber, in dessen Departement die Anti-Spam-Gesetze entworfen wurden, hat das 2003 so formuliert: «Das Interesse an einer flächendeckenden Information respektive an freier Meinungsbildung [ist] im Falle politischer Prozesse höher zu gewichten als das individuelle Annahmeverweigerungsrecht. Diese begründete Ausnahmepraxis macht Sinn.» (Tages-Anzeiger vom 3.2.2006)

Drittens: Wir unternehmen alles, dass niemand ungewollt unsere Mails erhält. Da uns zuweilen Abonnenten die Mailadressen von Bekannten zukommen lassen, mag auch einmal ein Mail unerwünscht sein. Jedes Mail hat aber einen Link, mit dem man sich austragen kann. Damit fallen wie auch nicht unter die landläufige Auffassung von Spam, bei dem möglichst grosse Massensendungen vermailt werden, weil ein kleiner Prozentsatz Kunden hängen bleibt. Diese Auffassung teilen unabhängige Experten in Sachen Internetrecht. Und auch die zuständigen Fachleute im Bundesamt für Kommunikation BAKOM bestätitgen uns, dass politische Information per Mail nicht unters Spam-Verbot des UWG fällt.