Bundesrichterinnen und – richter werden aufgrund der Vorschläge der Parteien gewählt, die gemäss Wähleranteil zum Zuge kommen. Die Parteien können also Pfründen vergeben und erhalten meist eine Lohn-Abgabe in die Parteikasse. Besonders krass zeigte sich die Parteienabhängigkeit als die SVP einen eigenen Bundesrichter nicht mehr wiederwählen wollte, weil ihr Urteile politisch nicht in den Kram passte. Die Justizinitiative – gestartet vom umstrittenen Unternehmer Adrian Gasser – will, dass eine Fachkommission geeignete Kandidaturen vorschlägt, aus denen per Los ausgewählt würde. Absurd ist das Argument, damit würden nicht die Besten zum Zuge kommen. Das ist auch heute nicht der Fall. Dass die Parteien unisono Nein sagen, liegt am drohenden Verlust von Macht und Geld. Allerdings: Auch eine Fachkommission müsste aus dem Pool kantonaler Richterinnen auswählen, und auch die sind meist von Parteien vorgeschlagen.
- Ja der Initianten
- Nein der Parteien zur Justiz-Initiative
- Tagblatt Justiz-Initiative
- Ja-Kommentar mit historischer Perspektive
- Watson über die Justiz-Initiativ-Arena
- SRF-Arena